Entschädigung von SAS bei verspätetem oder annulliertem Flug | ERN

Alles, was Sie über Ihre Rechte als Fluggast bei SAS gemäß EU-Verordnung 261/2004 wissen müssen.

Wie viel Ausgleichszahlung steht mir bei einer SAS-Verspätung zu?

Sie haben Anspruch auf 250 bis 600 EUR pro Fluggast, wenn Ihr SAS-Flug bei Ankunft mehr als 3 Stunden verspätet ist. Der Betrag hängt von der Flugstrecke ab: 250 EUR für Kurzstrecken (<1500 km), 400 EUR für Mittelstrecken (1500-3500 km) und 600 EUR für Langstrecken (>3500 km).

Gilt die Ausgleichszahlung bei einem SAS-Streik?

Ja, gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs berechtigt ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft (wie SAS-Piloten oder Kabinenpersonal) in der Regel zur Ausgleichszahlung, da er nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt.

Wie reklamiere ich am besten bei SAS?

Sie können direkt über die SAS-Website reklamieren, aber sie lehnen die ersten Forderungen oft ab. Der schnellste Weg für schwedische Reisende ist die Nutzung eines Dienstes wie ERN, der die Beweisführung automatisiert und den Fall bei Bedarf an ARN (die nationale Schlichtungsstelle Schwedens) weiterleitet.